Erhöhte Stau- und Unfallgefahr an Ostern – Rettungsgasse richtig bilden

Diese Woche rollt der Osterverkehr an. Bei bundesweit erhöhtem Verkehrsaufkommen, vor allem auf der Autobahn, müssen Autofahrer mit einem höheren Unfallrisiko rechnen, warnt der ACV Automobil-Club Verkehr. Vor allem am Gründonnerstag müssen sie sich auf volle Straßen einstellen. Wenn’s dann doch gekracht hat, hängen Leben und Gesundheit der Unfallopfer oft davon ab, wie schnell sie versorgt werden können, doch Rettungskräfte haben immer wieder Probleme, bis zur Unfallstelle durchzukommen, weil Rettungsgassen nicht oder falsch gebildet werden.

In Deutschland ist die Rettungsgasse Pflicht

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so muss nach § 11 Abs. 2 der StVO eine Rettungsgasse gebildet werden.

So bildet man eine Rettungsgasse:

– Geschwindigkeit reduzieren und genügend Sicherheitsabstand zum
Vordermann bilden.
– Erst Blinker setzen, dann zur Seite fahren.
– Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen so weit wie möglich
nach links. Alle Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur ordnen
sich möglichst weit rechts auf der Fahrbahn ein.
– Laute Musik vermeiden, um herannahende Einsatzfahrzeuge oder
Durchsagen hören zu können.
– Bleiben Sie im Fahrzeug sitzen und laufen Sie nicht auf der
Autobahn umher.
– Halten Sie nach dem Durchfahren des ersten Einsatzfahrzeugs
unbedingt die Rettungsgasse frei.

Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht nicht ungehindert vorbeilässt, dem droht ein Bußgeld von 20 Euro. Die Rettungsgasse darf erst wieder aufgelöst werden, sobald erkennbar ist, dass der Verkehr wieder in Bewegung gerät und nicht mehr zum Stillstand kommt.

Stand: März 2016

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert