Besonderheiten bei Kfz-Versicherungen

Wenn ein Vergleich zwischen der bestehenden Versicherung und anderen Autoversicherungen gemacht werden soll, muss man die Tarifmerkmale des bisherigen Vertrags berücksichtigen. Laut www.kfzagenten.com gibt es da beispielsweise die Beitragshöhe, bei der man immer von 100 Prozent ausgehen muss und keine Rabatte miteinbeziehen sollte. Ferner kann der unterschiedliche Leistungsumfang, wie z. B eine Mallorca-Police die Beurteilung verzerren. Weitere Komponenten sind die Höhe der Selbstbeteiligung oder die Deckungssummen, die bei den Versicherungen variieren können. Ein Aspekt ist auch die Entschädigungsleistung, wobei hier beispielsweise die Dauer der Neuwertentschädigung zu erwähnen wäre.

Der zu leistende Beitrag hängt von verschiedenen Variablen ab, die auch selbst beeinflusst werden können. Entscheidend ist besonders die Schadenfreiheitsklasse, welche davon abhängig ist, wie lange man unfallfrei ist. Ein anderes Kriterium ist die Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskotypklasse. Die Einstufung richtet sich unter anderem nach der Schadenhäufigkeit bzw. der Schadenhöhe. Außerdem gibt es die Regionalklassen, in denen sich die Schadenhäufigkeit eines Gebiets wiederspiegelt. Erwähnenswert sind auch die sogenannten weichen Tarifmerkmale, wie z. B. das Alter des Versicherungsnehmers oder das Alter des Fahrzeugs. Entscheidend ist ferner die jährliche Fahrleistung, da mit höherer Fahrleistung die Wahrscheinlichkeit größer ist in einen Unfall verwickelt zu werden. Wichtig für die Versicherung ist auch die Angabe zu den Personen, die das Fahrzeug fahren.

Es gibt verschiedene Arten von Autoversicherungen. Zum einen gibt es die Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, welche vom Versicherten verursacht wurden und eine verpflichtende Versicherung darstellt. Zu anderen gibt es als freiwillige Versicherung die Teilkasko. Die Teilkasko kommt in erster Linie für Schäden durch Umwelteinflüsse oder Diebstahl auf. Daneben gibt es die Vollkaskoversicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, sei es durch Fremde oder einen selbst verursacht. Zu erwähnen wären neben den genannten Versicherungen noch der Kfz-Schutzbrief, die Insassenunfallversicherung, die Verkehrsrechtsschutzversicherung und die Diebstahlversicherung für teilweise abgemeldete Fahrzeuge.

Stand: März 2016

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