Sicher in den Camping-Urlaub

Vor dem Start in den Camping-Urlaub empfiehlt der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) sich zu vergewissern, dass die Flüssiggas-Anlage von einem anerkannten Sachkundigen auf ihre Sicherheit überprüft wurde. Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer sind dazu verpflichtet, alle zwei Jahre eine Gasprüfung der Flüssiggasanlage in ihrem Fahrzeug durchführen zu lassen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlage – die Kühlschrank, Heizung, Kocher und Boiler versorgt – sicher ist und einwandfrei funktioniert.

Der Sachverständige nimmt eine Sicht- und Dichtheitsprüfung der Flüssiggas-Anlage inklusive des Flaschenaufstellraums, der Rohrleitungen sowie der Schläuche und Gasgeräte vor. Bei allen Geräten führt er eine Brenn- und Funktionsprüfung durch. Spätestens nach 10 Jahren müssen Schläuche und Druckregelgeräte ausgetauscht werden. Grundsätzlich gilt, immer auf ausreichende Lüftung während des Betreibens von Flüssiggas-Geräten zu achten, zum Beispiel durch ein geöffnetes Fenster oder ein System mit kombinierter Zu- und Abluft.

Ist alles in Ordnung stellt der Sachkundige eine positive Prüfbescheinigung aus und vergibt eine Prüfplakette. Die sogenannte G 607-Prüfplakette ist Voraussetzung für eine Fahrzeug-Hauptuntersuchung. Ohne gültige Prüfdokumente dürfen viele Campingplätze nicht befahren werden.

Der Deutsche Verband Flüssiggas empfiehlt, bei der Auswahl der Sachkundigen auf die Anerkennung durch den DVFG zu achten. Der DVFG sichert seit vielen Jahren eine Ausbildung auf aktuellem Stand der Technik. Sachkundige erhalten die Anerkennung des DVFG nur, wenn sie an einem G 607-Sachkundigen-Grundlehrgang teilgenommen haben und regelmäßig Nachschulungen besuchen.

Ein Informationsblatt mit den wichtigsten Anforderungen zur Überprüfung von Flüssiggas-Anlagen steht als Download unter http://dvfg.de/infothek/downloads/ zur Verfügung.

Stand: August 2015

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