Schlagloch-Schäden am Auto – Wer zahlt?

Die gute Nachricht für Autofahrer in Deutschland: Der Winter ist vorbei und die Temperaturen steigen wieder. Die schlechte: Ist das Eis getaut, droht auf den Straßen die nächste Gefahr – Schlaglöcher. Wassereinlagerungen im Asphalt, die bei Minusgraden gefrieren und den Bodenbelag aufsprengen, haben über den Winter manche Straße zur Kraterlandschaft gemacht. Hier steht Autofahrern eine Slalompartie bevor. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was bei einem Schlagloch-Schaden am Auto zu beachten ist und wer im Ernstfall für die Reparaturkosten aufkommt.

Schaden am Auto – Wer die Reparaturkosten übernimmt

Plötzliche Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch ein Schlagloch verursacht wurden, zum Beispiel an Achs- und Spurstangen oder Felgen, sind über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dies gilt nicht, sofern nur die Reifen beschädigt sind. „Es lohnt sich also, die Versicherungsleistungen genau zu vergleichen. Einige Angebote enthalten einen Rabattschutz. Dieser verhindert, dass der Versicherungsbeitrag nach einem Schaden steigt“, sagt Frank Bärnhof.

Städte und Kommunen sind verpflichtet, mit Warnschildern auf Gefahren durch Schlaglöcher aufmerksam zu machen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen. Die Chancen auf vollständigen Ersatz des Schadens sind jedoch eher gering. Zum einen muss der Autofahrer beweisen, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Zum anderen sind die Anforderungen an Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht stark einzelfallabhängig. So spielen u.a. die Verkehrsbedeutung der Straße, Größe und Erkennbarkeit des Schlaglochs sowie erlaubte Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle. „Umso wichtiger ist daher ein ausreichender Versicherungsschutz“, so Frank Bärnhof.

Stand: März 2016; Text: CosmosDirekt

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