Neuerungen für Verkehrsteilnehmer 2016

Wie jedes Jahr gibt es auch im kommenden Jahr wieder einige wichtige Änderungen für Autofahrer, die es zu beachten gilt. Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V., hat für uns die Top-10 der Neuerungen 2016 einmal kurz zusammengefasst:

1. Mit „Section Control“ zur schrittweiten Totalüberwachung?

Ab dem nächsten Jahr soll in Niedersachsen (an der B6 zwischen Laatzingen und Gleidingen) das umstrittene System „Section Control“ zur Tempoüberwachung eingesetzt werden. Überschrieben wird das Ganze mit „Pilotprojekt“. Das zeigt, dass es nicht bei der mit 200.000 Euro durch den Steuerzahler finanzierten, drei Kilometer langen Teststrecke bleiben soll. Laut Versprechen der Politik sollen auf diese Weise lediglich Unfallschwerpunkte entschärft werden. Doch weniger Unfälle durch dieses mit Kameras und Kontrollpunkten ausgestattete Wunder der Technik, das Bilder und Daten von Fahrzeug und Fahrer sammelt? Wenn es wirklich um die Fahrsicherheit geht, wäre es dann nicht weitaus einfacher und effektiver, Gefahrenstellen schlichtweg zu entschärfen? Fragen nach Datensicherheit und Fehleranfälligkeit des Systems unberücksichtigt, steht jedenfalls fest: Ein weiterer Schritt zur Totalüberwachung der Autofahrer.

2. Deutlich mehr Verkehrssündern droht eine MPU

Ab sofort droht jedem in Bayern, dem sein Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wurde, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Bisher galt die Grenze von 1,6 Promille – zukünftig können bereits geringe Promillewerte und erkennbare Ausfallerscheinungen ausreichen. Dabei steht außer Frage, dass durch Alkohol fahruntüchtige Fahrer eine Gefahr für sich und andere Darstellen und deshalb ihre Schlüssel liegen lassen sollten. Doch das kann kein Grund sein, Personen bereits bei einmaligem und möglicherweise geringem Vergehen durch einen „Depperltest“ abzustempeln.

Und dass das wirklich jedem drohen kann zeigen prominente Beispiele von Alkohol am Steuer, wie die ehemalige Bischöfin Margot Käßmann, der Fußballer und heutige Trainer Stefan Effenberg, die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, der ehemalige Radstar Jan Ulrich, weitere diverse Politiker etc. Auch wenn sich die genaue Handhabung und Ausgestaltung in Zukunft erst noch zeigen muss, mit 2 der Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat nun ein weiteres Bundesland diese strenge Richtung eingeschlagen, die bisher in Berlin und Baden-Württemberg beobachtbar war.

3. Neue Typ- und Regionalklassen bei der Autoversicherung

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner neuen Typklassenstatistik herausstellt, ändert sich für 70 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit Blick auf ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nichts. Rund 14 Prozent werden dabei niedriger, 16 Prozent höher eingestuft. Zudem werden die meisten Fahrzeuge mit neuer Typklasse um lediglich eine Klasse umgestuft. Allerdings kommen auf 45 Prozent der Halter kaskoversicherter Fahrzeuge Änderungen zu. Demzufolge können die Halter von rund 8,6 Millionen vollkaskoversicherten Pkw sowie von rund 5,3 teilkaskoversicherten Fahrzeugen mit niedrigeren Einstufungen rechnen. Schlechtere Einstufungen in höhere Typklassen ergeben sich für rund 800.000 Vollkasko- sowie rund 300.000 Teilkasko-Versicherte.

4. Einschränkung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Bisher wurde bei der Anschaffung und Zulassung eines neuen Elektroautos eine 10jährige Steuerfreiheit gewährt. Ab dem 1. Januar 2016 gilt dieser Erlass der Kfz-Steuer nur noch für fünf Jahre. In den daran anschließenden Jahren gilt für die begünstigten Fahrzeuge eine um 50 Prozent reduzierte Steuer. Hinweis: Nach Verkauf des Elektroautos im steuerbefreiten Zeitraum, bleibt der verbleibende Zeitraum der Steuerbefreiung für den neuen Fahrzeughalter bestehen.

5. Neue Farbe der HU-Plakette

Ab dem nächsten Jahr sind bei den bereits auf unseren Autos angebrachten HU-Plaketten nur noch die Farben Braun, Rosa und Grün erlaubt. Das heißt: Wer ab 1. Januar noch mit einer gelben Plakette unterwegs ist, der hat seinen Termin zur Hauptuntersuchung verpasst. Woher weiß man, wann der Termin zur HU fällig ist? Die obere Zahl auf der Plakette zeigt einem stets den Monat, die Farbe zeigt einem auf den ersten Blick das Jahr an. Dabei steht die braune Plakette für 2016, Rosa für 2017 und Grün für 2018. Bei kommenden Neuzulassungen wird die HU-Plakette wieder Rosa sein.

6. Ausbau der Kfz-Onlinezulassung

Seit dem Jahr 2015 können Fahrzeuge über die zentrale Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Ab 1. Januar 2016 soll dieser Online-Service ausgebaut werden. Als nächste Schritte der Digitalisierung sollen dabei Adressänderungen, Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen via Online-Dienste ermöglicht werden.

7. Streichung der Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen

Noch bis zum Ende des Jahres 2015 kann die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit einem staatlichen Zuschuss von 260 Euro gefördert werden. Dabei gilt es, das hierfür erforderliche, unterschriebene Antragsformular und eine Kopie des Führerscheins mit eingetragener Nachrüstung möglichst schnell einzureichen. Denn die entsprechende Antragsfrist zur Förderung endet am 15. Februar 2016. Förderungsberechtigt sind Pkw mit einer Erstzulassung bis einschließlich 31. Dezember 2006 und leichte Nutzfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009. Genauere Informationen zu Antragsstellung und Förderung erhält man unter www.bafa.de sowie der Nummer: 06196 908 1471. 3

8. Neue Lautstärkeregelungen für Pkw und Motorrad

Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw, wie sie beispielsweise in Form des sogenannten Klappenauspuffs gerne bei sportlichen Autos verwendet werden, die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die neu in Kraft tretende Verordnung 540/2014. Es wird interessant zu beobachten sein, wie Hersteller und Autofreunde auch in Zukunft weiter am besonderen Sound ihrer Auspuffe arbeiten. Eine Rückbaupflicht besteht aufgrund des Bestandschutzes für ältere Fahrzeuge nicht.

Auch Motorradfahrer und der Sound ihrer Maschinen sind von einer neuen Regelung betroffen. Durch die UNECE-R 41.04-Norm gelten ab dem 1. Januar 2016 für neue zugelassene Motorradtypen bestimmte Lautstärkerahmen.

9. Motorräder: Euro-4-Norm und ABS-Pflicht für neue Motorräder

Ab Jahresbeginn müssen Motorräder, die eine Typengenehmigung erhalten, die Abgasvorschriften der Norm Euro-4 erfüllen. Betroffen von dieser Neuerung sind Motorräder der Klasse L3e. Diese Maschinen weisen einen Hubraum von mindestens 50 Kubikzentimeter und/oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h auf.
Außerdem müssen alle neuen Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ein sogenanntes Kombi-Bremssystem oder ABS aufweisen. Eine Nachrüstpflicht für alte Motorräder besteht nicht.

10. Ausbau Erste-Hilfe-Training

Gemäß Verkehrsrecht sind Fahrschüler dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe Kurs zu absolvieren, um den Führerschein zu bekommen. Die Zahl der notwendigen Übungsstunden wird dabei ab 2016 um zwei erhöht, womit dann insgesamt neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten abzuleisten sind.

Mit dieser Aufstellung zu den wichtigsten Neuerungen im nächsten Jahr sollte auch im kommenden Jahr nichts schief gehen und wir wünschen Ihnen eine allseits gute, sichere und pannenfreie Fahrt.

Stand: Dezember 2015; Text: Mobil in Deutschland e.V

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